Pseudoisidorische Dekretalen
- Pseudoisidorische Dekretalen
Pseudo|isidorische Dekretalen,
Pseudo|isidorische Fälschungen, eine Mitte des 9. Jahrhunderts entstandene, aus vier Textgruppen bestehende, mit Fälschungen durchsetzte
Sammlung kirchenrechtlicher Texte,
Kapitularien und Dekretalen: 1) die »Collectio Hispana Gallica Augustodunensis«, die von den Fälschern bearbeitete
Fassung einer im westgotischen
Gallien des 8. Jahrhunderts entstandenen Kanonessammlung; 2) die »Capitula Angilramni«, eine angeblich von Papst
Hadrian I. an
Bischof Angilram von Metz (✝ 791) übergebene Zusammenstellung verfälschter Rechtssätze; 3) die Sammlung falscher Kapitularien eines
Benedictus Levita, der unter Bischof Otgar von Mainz (✝ 847) Diakon gewesen sein soll; 4) die namengebende, vorgeblich von einem Isidorus
Mercator zusammengestellte Sammlung von Dekretalen, die teilweise echte, meist aber gefälschte Papstbriefe und Konzilsbeschlüsse aus dem 1. bis 7. Jahrhundert enthält.
Ziel der Pseudoisidorischen Dekretalen war wohl in erster Linie die Stärkung der Stellung der Suffraganbischöfe gegenüber den Erzbischöfen und Provinzialsynoden (
Hinkmar von Reims) und der Macht des Papstes als des Garanten der bischöflichen
Freiheit. Als
Handbuch und Nachschlagewerk konzipiert, fanden die Dekretalen bald weite
Verbreitung und wurden wohl durch Bischof Rothad von Soisson schon 864 nach Rom gebracht. Ihre vollständige
Rezeption, die mit einem Erstarken des päpstlichen
Zentralismus verbunden war, erfolgte in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts.
Als Verfasser der Fälschungen kommt ein westfränkischer Reformkreis von Klerikern infrage, die um 850 vermutlich in Reims tätig waren. Als Fälschung bewiesen wurden die Pseudoisidorischen Dekretalen, trotz einiger zeitgenössischen
Zweifel (Hinkmar), erst im Spätmittelalter durch
Nikolaus von Kues und endgültig 1628 durch den reformierten Theologen David
Blondel (* 1590, ✝ 1655).
Universal-Lexikon.
2012.
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